Gute Gründe für eine private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!

Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der Tischdecke, sondern auch schwere Unfälle und zerstörte Gebäude. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar!

Was ist versichert? 

Versichert sind die Gefahren des täglichen Lebens. Es besteht unter anderem Versicherungsschutz:

bei Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über Minderjährige (nicht nur über die eigenen Kinder, sondern auch über fremde Kinder)bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (zum Beispiel Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen)

  • als Fußgänger:in oder Radfahrer:in (auch von Elektrofahrrädern) im Straßenverkehr
  • als Teilnehmer bei privaten sportlichen Betätigungen wie Fußball oder Tennis
  • bei Schäden, die Sie mit eigenen oder fremden Ruder- und Paddelbooten, Surfbrettern oder mit fremden (geliehenen oder gemieteten) Segelbooten anrichten
  • als Inhaber:in von selbstgenutzten Immobilien (Ferienwohnungen, Ferienhaus / Wochenendhaus, Eigentumswohnung)
  • als Sondereigentümer:in in Wohnungseigentümeranlagen, wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums

Wichtige Fakten zur privaten Haftpflichtversicherung 

Folgende Mindeststandards sollte die Privathaftpflichtversicherung abdecken:

  • Die private Haftpflichtversicherung sollte weltweit gelten. Voraussetzung ist in der Regel jedoch, dass der Auslandsaufenthalt nicht länger als ein Jahr dauert. Innerhalb der Europäischen Union sollte der Aufenthalt ohne zeitliche Begrenzung versichert sein – achten Sie darauf, dass das in Ihrem Vertrag so geregelt ist
  • Volljährige ledige Kinder: Versicherungsschutz bis ein Jahr nach Abschluss aller Ausbildungen
  • Sofern über den Vertrag Kinder mitversichert sind: Betriebspraktika von Schülern und eine Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes sind versichert
  • Versicherungsschutz für den Verlust fremder privater Wohnungsschlüssel oder auch beruflicher Schlüssel
  • Versicherungsschutz für Mietsachschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden bis mindestens 500.000 Euro (auch für gemietete Ferienwohnungen und Veranstaltungsräume)
  • Schäden durch elektronischen Datenaustausch oder elektronische Internetnutzung sind bis mindestens 50.000 Euro versichert
  • Privates Hüten fremder Hunde ist mitversichert
  • Allmählichkeitsschäden (z. B. Feuchteschäden, die erst später entdeckt werden) und Schäden durch häusliche Abwässer
  • Das Gewässerschaden-Risiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe wie Farben, Lacke, Heizöl in Kleingebinden bis 50 Liter/Kilogramm ist mitversichert, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 250 Liter/Kilogramm nicht übersteigt
  • (Um-)Baumaßnahmen im Umfang von bis zu 50.000 Euro Bausumme
  • Forderungsausfalldeckung bis zu 10 Millionen Euro (wenn Ihnen andere Schäden zufügen, die nicht haftpflichtversichert sind und den Schaden nicht selbst bezahlen können, ist es wichtig, dass Ihre Haftpflichtversicherung einspringt und Ihnen den Schaden bezahlt)
  • Vorsorgeversicherung von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und mindestens 50.000 Euro für Vermögensschäden. Beispiel: Sie haben eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und schaffen sich einen Hund an, für den Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung brauchen. Bis zur nächsten Prämienfälligkeit ist der Hund dann beitragsfrei mitversichert
  • Bei Bedarf: Absicherung gegen Haftungsrisiken bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Bei Bedarf: Tätigkeit als Tageseltern
  • Falls Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder gegen den Versicherungsnehmer ausgeschlossen sind, sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden mitversichert
  • Schäden durch Gefälligkeitshandlungen: Wenn Sie anderen auf deren Wunsch helfen (zum Beispiel beim Umzug) und dabei einen Schaden durch einfache Fahrlässigkeit verursachen, sind Sie im Allgemeinen nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Solche Gefälligkeitsdienste sollten Sie vorher mit dem/der anderen besprechen und den Versicherungsschutz abklären.